EUDR-DDS für KMU: Schritt-für-Schritt-Prozess
Kurz-Antwort
KMU erstellen eine EUDR-DDS in 5 Schritten: 1. Prüfen ob Ware unter Anhang I fällt. 2. Lieferanten kontaktieren und Koordinaten anfordern. 3. Koordinaten mit WaldNachweis oder TRACES NT validieren. 4. DDS-Felder ausfüllen. 5. Bei TRACES NT einreichen und Referenznummer dokumentieren. Zeitaufwand: 30–90 Minuten für die erste DDS.
DDS für KMU: Vereinfachter Prozess in drei Schritten
Für KMU ist der DDS-Prozess grundsätzlich gleich wie für Großunternehmen — nur die Frist ist später (30. Juni 2027). Es gibt keine inhaltlich vereinfachte KMU-DDS außer für Micro-Operators (EU 2025/2650). Ein KMU-Kaffeeröster der Rohkaffee importiert, braucht eine vollständige DDS mit Koordinaten.
Was für KMU den Prozess vereinfacht: Weniger Lieferanten (in der Regel), kleinere Warenmengen, direktere Kommunikation mit Lieferanten. Diese strukturellen Vorteile machen die Koordinatenbeschaffung oft einfacher als bei Großkonzernen.
Praktische Empfehlung: Beginnen Sie mit dem einen oder zwei wichtigsten Rohstoff-Lieferanten. Testen Sie den vollständigen Prozess — Koordinaten anfragen, Risikobewertung, TRACES NT — bevor die Frist heranrückt. Ein Pilotlauf mit einem gut organisierten Lieferanten nimmt 4–8 Wochen.
Kleinprimärerzeuger-Regelung (Art. 4a): Wann gilt sie?
Die vereinfachte Regelung nach Art. 4a EU 2025/2650 gilt nicht für importierende KMU, sondern für „Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger" (Art. 2 Nr. 15a): natürliche Personen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die in einem Low-Risk-Land niedergelassen sind und die Rohstoffe dort selbst erzeugt haben. Ein deutscher Kaffeeröster, der Rohkaffee aus Brasilien einführt, ist kein Kleinprimärerzeuger — ein Landwirt, der seine eigene Ernte in Verkehr bringt, kann es sein.
Kleinprimärerzeuger sind von der DDS-Pflicht nach Art. 4 Abs. 2 befreit und geben stattdessen einmalig eine vereinfachte Erklärung über das EU-Informationssystem (Art. 33) ab; die Geolokalisierung kann durch die Postanschrift ersetzt werden (Art. 4a Abs. 5). Sind die Angaben bereits in einem anderen EU- oder mitgliedstaatlichen System vorhanden, entfällt auch die vereinfachte Erklärung (Art. 4a Abs. 4).
Wichtig: Wer die Voraussetzungen des Art. 4a nicht erfüllt — insbesondere jeder, der Erzeugnisse aus Drittländern importiert oder nicht selbst erzeugt —, unterliegt dem vollständigen DDS-Prozess mit Geo-Koordinaten und Risikobewertung.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Was ist der erste Schritt für ein KMU?
- Prüfen ob Ihre importierten Waren unter Anhang I der EUDR fallen. Nutzen Sie dazu die WaldNachweis-Produktliste oder die offizielle Anhang-I-Tabelle mit HS-Codes.
- Wie lange dauert die erste DDS für ein KMU?
- Die erste DDS dauert erfahrungsgemäß 60–90 Minuten (inkl. Koordinaten-Beschaffung und TRACES-NT-Registrierung). Folge-DDS für bekannte Lieferanten: 15–30 Minuten.
- Was wenn ich keinen TRACES-NT-Zugang habe?
- TRACES NT ist ein EU-öffentliches System. Die Registrierung ist kostenlos und dauert ca. 30 Minuten.
- Kann ein externer Dienstleister die DDS für mich erstellen?
- Ja. Als Operator bleiben Sie aber verantwortlich für die Richtigkeit der DDS — auch wenn Dritte sie erstellen.
- Muss ich für jede Sendung eine neue DDS erstellen?
- Ja. Jede Sendung erfordert eine eigene DDS mit neuer Referenznummer. Koordinaten und Risikobewertung für bekannte Lieferanten können wiederverwendet werden.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.