Wie läuft der EUDR-DDS-Prozess Schritt für Schritt?
Kurz-Antwort
Der EUDR-DDS-Prozess läuft in 5 Schritten ab: 1. Geo-Koordinaten vom Lieferanten anfordern. 2. Ware und Herkunftsland identifizieren. 3. Risikobewertung per Länder-Benchmark durchführen. 4. DDS-Felder ausfüllen. 5. DDS bei TRACES NT einreichen und Referenznummer sichern. KMU-Frist: 30. Juni 2027.
Phase 1: Vorbereitung — Was vor dem ersten Import zu tun ist
Bevor der erste Import unter der EUDR abgewickelt werden kann, sind drei Vorbereitungsschritte nötig: Erstens, Klärung des Status (Operator oder Händler). Zweitens, Identifikation aller EUDR-relevanten Waren im Sortiment. Drittens, EU-Login- und TRACES-NT-Konto anlegen.
Die EU-Login-Registrierung ist kostenlos. Nach dem EU-Login kann das TRACES NT-Konto beantragt werden. Beide Schritte dauern in der Regel 2–5 Werktage für die Verifikation. Starten Sie rechtzeitig — kurz vor der Frist ist mit überlasteten Systemen zu rechnen.
Parallel: Informieren Sie Ihre Lieferanten frühzeitig über die EUDR-Anforderungen. Je früher Lieferanten wissen, dass Sie GPS-Koordinaten benötigen, desto mehr Zeit haben sie zur Datenbeschaffung.
Phase 2: Lieferanten und Koordinaten
Für jeden EUDR-relevanten Lieferanten aus einem Drittland muss eine Koordinaten-Anfrage gestellt werden. Formulieren Sie die Anfrage auf Englisch (oder der Sprache des Lieferanten) mit klarer Erläuterung: Sie benötigen GPS-Koordinaten der Anbauflächen, auf denen die Rohstoffe gewachsen sind — nicht die Adresse des Lagers.
Prüfen Sie eingegangene Koordinaten auf Plausibilität: Liegt der Punkt in der richtigen Region? Ist das Format WGS84-Dezimalgrad? Für Flächen über 4 Hektar: Ist ein Polygon statt eines Punktes vorhanden?
Führen Sie eine Koordinaten-Datenbank: Welcher Lieferant hat welche Koordinaten übermittelt, für welche Waren und Lieferperioden? Diese Dokumentation ist bei Behördenkontrollen der erste Anknüpfungspunkt.
Phase 3: Risikobewertung und DDS-Erstellung
Mit den Koordinaten führen Sie die Risikobewertung durch: Welchem Land ist die Fläche zuzuordnen? Welchen Risikostatus hat das Land im EU-Länder-Benchmark (EU 2025/1093)? Zeigen Walddaten für die Koordinaten einen Waldverlust nach dem 31.12.2020?
WaldNachweis führt diese Bewertung automatisch durch: Koordinaten eingeben, Rohstoff und Land bestätigen — das Ampel-Ergebnis gibt Auskunft über den Risikostatus. Grün bedeutet: Low-Risk-Land, kein Waldverlust-Indikator an dieser Stelle.
Auf Basis der Risikobewertung füllen Sie die DDS in TRACES NT aus: Warenbezeichnung, HS-Code, Menge, Herkunftsland, Koordinaten, Risikobewertungsergebnis. Nach der Einreichung erhalten Sie eine DDS-Referenznummer die für alle nachgelagerten Handelsdokumente gilt.
Phase 4: Dokumentation und laufender Betrieb
Die vollständige EUDR-Dokumentation muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden: Koordinatendaten der Lieferanten, Risikobewertungsergebnisse und die DDS-Referenznummern. Bei digitaler Ablage: Backup-Strategie sicherstellen.
Der EU-Länder-Benchmark wird von der EU-Kommission aktualisiert. Änderungen am Risikostatus eines Herkunftslandes können bedeuten, dass bisher vereinfachte Sorgfaltspflichten nicht mehr ausreichen. Abonnieren Sie Notifications der Kommission oder prüfen Sie den Benchmark mindestens jährlich.
Für Händler: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten (Operators) DDS-Referenznummern mitliefern. Diese Referenznummern müssen bei jeder Warenlieferung dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Wie lange dauert die Erstellung einer EUDR-DDS?
- Mit einem EUDR-Tool wie WaldNachweis dauert eine DDS typischerweise 5–15 Minuten. Manuell über TRACES NT kann es 30–60 Minuten dauern, besonders für die erste DDS.
- Was passiert nach der TRACES-NT-Einreichung?
- Nach der Einreichung erhalten Sie eine eindeutige DDS-Referenznummer. Diese muss für Behörden-Kontrollen aufbewahrt werden. Für die nächste Sendung desselben Rohstoffs müssen Sie eine neue DDS einreichen.
- Muss die DDS vor oder nach der Lieferung eingereicht werden?
- Die DDS muss VOR dem Inverkehrbringen eingereicht werden — also bevor die Ware in der EU zum ersten Mal in den Handel gebracht wird.
- Was ist eine Risikominderungsmaßnahme?
- Wenn die Risikobewertung kein vernachlässigbares Risiko ergibt, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden — z. B. Satellitenbildvergleich, zusätzliche Lieferanten-Bestätigungen oder Audit vor Ort.
- Kann ich eine DDS für mehrere Rohstoffe gleichzeitig erstellen?
- Nein. Für jeden EUDR-relevanten Rohstoff in einer Sendung muss eine separate DDS erstellt werden.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.