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Verordnung (EU) 2023/1115 · KMU-Frist: 30. Juni 2027
WaldNachweis

Wie läuft der EUDR-DDS-Prozess Schritt für Schritt?

Kurz-Antwort

Der EUDR-DDS-Prozess läuft in 5 Schritten ab: 1. Geo-Koordinaten vom Lieferanten anfordern. 2. Ware und Herkunftsland identifizieren. 3. Risikobewertung per Länder-Benchmark durchführen. 4. DDS-Felder ausfüllen. 5. DDS bei TRACES NT einreichen und Referenznummer sichern. KMU-Frist: 30. Juni 2027.

Fristen im Überblick: Großunternehmen ab 30. Dez. 2026 · KMU bis 30. Juni 2027 (Holz: 30. Dez. 2026) · Stichtag Entwaldungsfreiheit: 31. Dez. 2020

Phase 1: Vorbereitung — Was vor dem ersten Import zu tun ist

Bevor der erste Import unter der EUDR abgewickelt werden kann, sind drei Vorbereitungsschritte nötig: Erstens, Klärung des Status (Operator oder Händler). Zweitens, Identifikation aller EUDR-relevanten Waren im Sortiment. Drittens, EU-Login- und TRACES-NT-Konto anlegen.

Die EU-Login-Registrierung ist kostenlos. Nach dem EU-Login kann das TRACES NT-Konto beantragt werden. Beide Schritte dauern in der Regel 2–5 Werktage für die Verifikation. Starten Sie rechtzeitig — kurz vor der Frist ist mit überlasteten Systemen zu rechnen.

Parallel: Informieren Sie Ihre Lieferanten frühzeitig über die EUDR-Anforderungen. Je früher Lieferanten wissen, dass Sie GPS-Koordinaten benötigen, desto mehr Zeit haben sie zur Datenbeschaffung.

Phase 2: Lieferanten und Koordinaten

Für jeden EUDR-relevanten Lieferanten aus einem Drittland muss eine Koordinaten-Anfrage gestellt werden. Formulieren Sie die Anfrage auf Englisch (oder der Sprache des Lieferanten) mit klarer Erläuterung: Sie benötigen GPS-Koordinaten der Anbauflächen, auf denen die Rohstoffe gewachsen sind — nicht die Adresse des Lagers.

Prüfen Sie eingegangene Koordinaten auf Plausibilität: Liegt der Punkt in der richtigen Region? Ist das Format WGS84-Dezimalgrad? Für Flächen über 4 Hektar: Ist ein Polygon statt eines Punktes vorhanden?

Führen Sie eine Koordinaten-Datenbank: Welcher Lieferant hat welche Koordinaten übermittelt, für welche Waren und Lieferperioden? Diese Dokumentation ist bei Behördenkontrollen der erste Anknüpfungspunkt.

Phase 3: Risikobewertung und DDS-Erstellung

Mit den Koordinaten führen Sie die Risikobewertung durch: Welchem Land ist die Fläche zuzuordnen? Welchen Risikostatus hat das Land im EU-Länder-Benchmark (EU 2025/1093)? Zeigen Walddaten für die Koordinaten einen Waldverlust nach dem 31.12.2020?

WaldNachweis führt diese Bewertung automatisch durch: Koordinaten eingeben, Rohstoff und Land bestätigen — das Ampel-Ergebnis gibt Auskunft über den Risikostatus. Grün bedeutet: Low-Risk-Land, kein Waldverlust-Indikator an dieser Stelle.

Auf Basis der Risikobewertung füllen Sie die DDS in TRACES NT aus: Warenbezeichnung, HS-Code, Menge, Herkunftsland, Koordinaten, Risikobewertungsergebnis. Nach der Einreichung erhalten Sie eine DDS-Referenznummer die für alle nachgelagerten Handelsdokumente gilt.

Phase 4: Dokumentation und laufender Betrieb

Die vollständige EUDR-Dokumentation muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden: Koordinatendaten der Lieferanten, Risikobewertungsergebnisse und die DDS-Referenznummern. Bei digitaler Ablage: Backup-Strategie sicherstellen.

Der EU-Länder-Benchmark wird von der EU-Kommission aktualisiert. Änderungen am Risikostatus eines Herkunftslandes können bedeuten, dass bisher vereinfachte Sorgfaltspflichten nicht mehr ausreichen. Abonnieren Sie Notifications der Kommission oder prüfen Sie den Benchmark mindestens jährlich.

Für Händler: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten (Operators) DDS-Referenznummern mitliefern. Diese Referenznummern müssen bei jeder Warenlieferung dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Erstellung einer EUDR-DDS?
Mit einem EUDR-Tool wie WaldNachweis dauert eine DDS typischerweise 5–15 Minuten. Manuell über TRACES NT kann es 30–60 Minuten dauern, besonders für die erste DDS.
Was passiert nach der TRACES-NT-Einreichung?
Nach der Einreichung erhalten Sie eine eindeutige DDS-Referenznummer. Diese muss für Behörden-Kontrollen aufbewahrt werden. Für die nächste Sendung desselben Rohstoffs müssen Sie eine neue DDS einreichen.
Muss die DDS vor oder nach der Lieferung eingereicht werden?
Die DDS muss VOR dem Inverkehrbringen eingereicht werden — also bevor die Ware in der EU zum ersten Mal in den Handel gebracht wird.
Was ist eine Risikominderungsmaßnahme?
Wenn die Risikobewertung kein vernachlässigbares Risiko ergibt, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden — z. B. Satellitenbildvergleich, zusätzliche Lieferanten-Bestätigungen oder Audit vor Ort.
Kann ich eine DDS für mehrere Rohstoffe gleichzeitig erstellen?
Nein. Für jeden EUDR-relevanten Rohstoff in einer Sendung muss eine separate DDS erstellt werden.

Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses

WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.