Wie funktioniert die EUDR-Risikobewertung?
Kurz-Antwort
Die EUDR-Risikobewertung kombiniert drei Faktoren: 1. Länder-Risikostatus (Low/Standard/High-Risk) per EU-Benchmark EU 2025/1093. 2. JRC-Walddaten: Hat auf der angegebenen Koordinate nach 31.12.2020 Entwaldung stattgefunden? 3. Lieferanten-Informationen: Qualität und Vollständigkeit der Koordinaten. Das Ergebnis ist "vernachlässigbares Risiko" oder Risikominderungsmaßnahmen sind erforderlich.
Wie die EUDR-Risikobewertung funktioniert
Die Risikobewertung nach EUDR Art. 10 ist der zweite Schritt im Sorgfaltspflicht-System (nach der Informationsbeschaffung und vor der DDS-Einreichung). Sie bewertet, wie wahrscheinlich es ist, dass eine importierte Ware gegen die EUDR-Anforderungen verstößt.
Grundlage ist der EU-Länder-Benchmark (EU 2025/1093): Low-Risk, Standard-Risk oder High-Risk für das Herkunftsland. Low-Risk erlaubt vereinfachte Sorgfaltspflichten. Standard-Risk und High-Risk erfordern vollständige Risikobewertung mit Koordinaten-Verifikation.
Zusätzlich fließen in die Risikobewertung ein: die spezifischen Koordinaten (zeigen Walddaten Verlust nach 2020?), Informationen über den Lieferanten (Zertifizierungen, Track-Record), und länderspezifische Entwaldungsraten für den jeweiligen Rohstoff.
Risikominderungsmaßnahmen bei erhöhtem Risiko
Wenn die Risikobewertung kein vernachlässigbares Risiko ergibt, müssen Operators Risikominderungsmaßnahmen ergreifen (Art. 11 EUDR). Diese können sein: Einholung zusätzlicher Informationen beim Lieferanten, Überprüfung durch unabhängige Dritte (Auditor), Anpassung der Lieferkette (anderer Lieferant oder anderes Anbaugebiet).
Erst wenn Risikominderungsmaßnahmen das Restrisiko auf ein vernachlässigbares Niveau senken, darf die DDS eingereicht und die Ware in Verkehr gebracht werden. Wenn das Restrisiko nicht reduzierbar ist, darf die Ware nicht importiert werden.
WaldNachweis führt die erste Stufe der Risikobewertung durch: Länder-Benchmark-Check + Koordinaten-Plausibilität. Das Ampel-Ergebnis zeigt, ob weiterer Prüfbedarf besteht (Gelb) oder kein Verdacht auf Waldverlust besteht (Grün). Rot bedeutet: Ware derzeit nicht EUDR-konform einführbar.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Was ist der EU-Länder-Benchmark?
- Der EU-Länder-Benchmark (EU 2025/1093) teilt alle Länder in Low-Risk, Standard-Risk und High-Risk ein — basierend auf nationalen Entwaldungsraten und Governance-Indikatoren.
- Was sind JRC-Walddaten?
- JRC steht für Joint Research Centre der EU-Kommission. Die JRC-Walddaten (Global Forest Cover) zeigen, wo nach dem 31. Dezember 2020 Wald verschwunden ist.
- Was bedeutet "vernachlässigbares Risiko"?
- "Vernachlässigbares Risiko" ist der Schwellenwert der EUDR: Wenn die Risikobewertung zu dem Schluss kommt, dass mit dem Import kein signifikantes Entwaldungsrisiko verbunden ist, kann die DDS eingereicht werden.
- Was passiert wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist?
- Wenn die Risikobewertung kein vernachlässigbares Risiko ergibt, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden — z. B. Satellitenbildvergleich, zusätzliche Lieferanten-Bestätigungen oder Vor-Ort-Audits.
- Muss ich die Risikobewertung dokumentieren?
- Ja. Die EUDR verlangt, dass die gesamte Risikobewertung dokumentiert und 5 Jahre lang aufbewahrt wird.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.