Warum wurde die EUDR verschoben — und was gilt jetzt?
Kurz-Antwort
Die EUDR wurde durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 verschoben. Die Fristen der Erstfassung (Dezember 2024 / Juni 2025) wurden nicht gehalten, weil der EU-Länder-Benchmark und TRACES NT noch nicht bereit waren. Aktuelle Fristen: Großunternehmen 30. Dezember 2026, KMU 30. Juni 2027 (Holz aus dem EUTR-Anhang ausgenommen — auch für KMU 30. Dezember 2026, Art. 38 Abs. 3).
Die ursprünglichen EUDR-Fristen und was stattdessen kam
Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Ursprünglich sah die Verordnung vor: DDS-Pflicht ab 30. Dezember 2024 für Großunternehmen, ab 30. Juni 2025 für KMU. Diese Fristen wurden unter erheblichem politischen Druck verschoben.
Im Oktober 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verschiebung. Nach parlamentarischen Debatten in mehreren Mitgliedstaaten und intensivem Lobbying von Wirtschaftsverbänden wurde die Verschiebung durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 formal bestätigt.
Neue Fristen: 30. Dezember 2026 für Großunternehmen, 30. Juni 2027 für KMU (Holz aus dem EUTR-Anhang ausgenommen — dort auch für KMU 30. Dezember 2026). Die Verschiebung beträgt 24 Monate gegenüber der ursprünglichen Erstfassung (in zwei Schritten: VO 2024/3234 und VO 2025/2650).
Technische und politische Gründe für die Verschiebung
Technische Gründe: TRACES NT, das EU-System für DDS-Einreichungen, war zum ursprünglichen Fristdatum noch nicht ausreichend für den EUDR-Massenbetrieb vorbereitet. Außerdem fehlte der EU-Länder-Benchmark (EU 2025/1093), der erst 2025 veröffentlicht wurde — ohne Benchmark kann die Risikobewertung nicht systematisch durchgeführt werden.
Politische Gründe: Mehrere EU-Mitgliedstaaten (insbesondere Deutschland, Frankreich, die Niederlande) sowie Wirtschaftsverbände und Regierungen wichtiger Handelspartner (Brasilien, USA, Indonesien) hatten erhebliche Bedenken. Hauptkritikpunkt: Zu kurze Vorbereitungszeit, besonders für KMU und Lieferanten in Entwicklungsländern.
Die Verschiebung enthielt eine wichtige Ergänzung: EU 2025/2650 führte neben den neuen Fristen mit Art. 4a eine vereinfachte Regelung für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger ein — für Erzeuger in Low-Risk-Ländern, die ihre Rohstoffe selbst erzeugen, nicht für importierende Handelsunternehmen.
Sind weitere Verschiebungen wahrscheinlich?
Die EU-Kommission hat klar kommuniziert, dass keine weiteren Verschiebungen geplant sind. Das EU-Parlament hat mehrfach betont, dass die EUDR ein Kernanliegen der EU-Umweltpolitik ist und nicht aufgeweicht werden soll.
Gleichwohl ist die politische Diskussion nicht abgeschlossen. Einige Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände fordern weiterhin Anpassungen. Die wahrscheinlichsten Anpassungsszenarien betreffen nicht die Fristen selbst, sondern Details der Durchführung: Genauigkeitsanforderungen für Koordinaten, Übergangsregeln für laufende Verträge, Anerkennung von Zertifizierungssystemen.
Für KMU empfiehlt sich die Planung ohne weitere Verschiebungen. Wer frühzeitig beginnt, schafft sich Puffer für unerwartete Komplikationen — und ist auch für ein Szenario ohne Verschiebung vorbereitet.
Was die Verschiebung für Ihre Compliance-Planung bedeutet
Die Verschiebung ist eine Chance zur geordneten Vorbereitung — kein Grund zur Passivität. Unternehmen die jetzt beginnen, haben deutlich weniger Wettbewerbsdruck als diejenigen, die kurz vor der Frist beginnen.
Lieferanten-Gespräche führen besser jetzt: Wenn alle EUDR-Betroffenen gleichzeitig Koordinaten anfragen, entstehen in Erzeugerländern Engpässe. Früh anfragende Operators werden bevorzugt bedient.
Internen Prozess aufbauen: Datenbank für Koordinaten anlegen, TRACES NT-Konto einrichten, einen EUDR-Verantwortlichen benennen. Diese Investitionen sind ab jetzt sinnvoll — unabhängig davon wann genau die Frist final gilt.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Warum wurde die EUDR verschoben?
- Die Verschiebung erfolgte auf Betreiben mehrerer EU-Mitgliedstaaten und Branchen-Verbände. Hauptgründe: Der EU-Länder-Benchmark war noch nicht fertig, TRACES NT war noch nicht für DDS-Einreichung bereit, und viele Unternehmen hatten noch keine Compliance-Prozesse.
- Gilt die EUDR jetzt wirklich ab 2026/2027?
- Ja. Die EU-Kommission hat signalisiert, dass keine weiteren Verschiebungen geplant sind.
- Hat sich am Inhalt der EUDR durch die Verschiebung etwas verändert?
- Nein. Die Verschiebung betrifft nur die Anwendungsfristen, nicht den Inhalt der Verordnung.
- Was sollten Unternehmen jetzt tun, trotz Verschiebung?
- Unternehmen sollten jetzt: Lieferanten kontaktieren, Koordinaten beschaffen, Prozesse einrichten und ggf. ein EUDR-Tool einsetzen — um rechtzeitig fertig zu sein.
- Können weitere Verschiebungen kommen?
- Das ist möglich, aber unwahrscheinlich. Politisch ist der Druck gestiegen, die EUDR tatsächlich umzusetzen.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.