EUDR-Fristen 2026 und 2027: Alle Daten im Überblick
Kurz-Antwort
Die EUDR-Fristen: Großunternehmen müssen ab 30. Dezember 2026 compliant sein. KMU (bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. € Umsatz) haben bis 30. Juni 2027 — für Holz/Holzerzeugnisse aus dem EUTR-Anhang gilt der KMU-Aufschub nicht (Art. 38 Abs. 3), hier ist auch für KMU der 30. Dezember 2026 maßgeblich. Stichtag für Entwaldungsfreiheit bleibt der 31. Dezember 2020. Diese Fristen wurden durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 festgesetzt.
Alle EUDR-Fristen: Chronologische Übersicht
29. Juni 2023: Inkrafttreten der EUDR (Verordnung EU 2023/1115). Stichtag für Entwaldungsfreiheit: 31. Dezember 2020 — rückwirkend auf alle Waren, unabhängig vom tatsächlichen Erntejahr.
Ursprünglich (Erstfassung 2023/1115): DDS-Pflicht ab Dezember 2024 für Großunternehmen, ab Juni 2025 für KMU. Diese Fristen wurden in zwei Schritten verschoben — zuletzt per Änderungsverordnung (EU) 2025/2650.
Aktuelle Fristen (VO (EU) 2025/2650): 30. Dezember 2026 für Großunternehmen (>250 MA oder >50 Mio. € Umsatz). 30. Juni 2027 für KMU (bis 250 MA und bis 50 Mio. € Umsatz) — außer für Holz/Holzerzeugnisse aus dem EUTR-Anhang, die auch für KMU zum 30. Dezember 2026 fällig sind (Art. 38 Abs. 3). Micro-Operators: ebenfalls 30. Juni 2027.
Warum gibt es gestaffelte Fristen?
Die EU hat bewusst unterschiedliche Fristen eingeführt, um die Belastung für kleine Unternehmen abzufedern. Großunternehmen haben mehr Ressourcen um Compliance-Prozesse aufzubauen und Koordinaten bei Lieferanten abzufragen. Sie sollen als erste compliant sein — auch damit die Lieferketten für nachgelagerte KMU besser aufgestellt sind.
Die Logik: Wenn ein Großkonzern sein Kaffee-Sourcing EUDR-konform gestaltet hat (Koordinaten erfasst, DDS eingereicht), profitieren davon automatisch die kleineren Röster und Händler, die von diesem Konzern kaufen — sie erhalten DDS-Referenznummern ohne eigene Operator-Pflichten.
Das Prinzip gilt auch für Holz: Große Holzimporteure und Händler wie Hornbach oder Baumarkt-Ketten werden früher compliant — was den KMU-Tischlern und Holzhändlern, die von ihnen kaufen, die Compliance als Händler erleichtert.
Was gilt als KMU für die Fristenbestimmung?
Maßgeblich ist die EU-KMU-Definition: Ein KMU hat weniger als 250 Mitarbeiter UND einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € ODER eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €. Verbundene Unternehmen werden konsolidiert berechnet.
Stichtag für die Unternehmensgrößen-Einstufung ist in der Regel der Abschluss des letzten Geschäftsjahres. Übersteigt ein KMU in einem Jahr die Schwellenwerte, fällt es in der Regel im Folgejahr in die Großunternehmen-Kategorie.
Prüfen Sie regelmäßig Ihre Einstufung — besonders wenn Ihr Unternehmen bis zur KMU-Frist noch wächst. Ein Überschreiten der Schwelle kurz vor der KMU-Frist könnte bedeuten, dass die frühere Großunternehmen-Frist gilt.
Zeitplanung: Wann sollten KMU mit der EUDR-Vorbereitung starten?
Empfehlung: mindestens 12 Monate Vorlauf vor der eigenen Frist einplanen. Bei der KMU-Frist am 30. Juni 2027 heißt das: Das Zeitfenster ist bereits offen — wer noch nicht begonnen hat, sollte jetzt starten. Der größte Zeitfresser ist die Koordinatenbeschaffung — besonders von Lieferanten in strukturschwachen Regionen Afrikas oder Südostasiens.
Erfahrungswerte aus frühen EUDR-Pilotprojekten zeigen: Einfache Lieferanten (Brasilien, Costa Rica, Peru mit gut organisierten Kooperativen) liefern Koordinaten in 4–8 Wochen. Komplexe Strukturen (West-Afrika, Vietnam, Indonesien mit vielen Kleinbauern) können 6–12 Monate benötigen.
Ein realistischer Projektplan sieht so aus: TRACES NT-Konto anlegen (2 Wochen), Lieferanten kontaktieren (2–6 Monate), ersten DDS-Piloten durchführen (1 Monat), Prozess für den laufenden Betrieb etablieren (2 Monate). Das ergibt insgesamt 6–10 Monate realistischen Vorlauf — gemessen an der KMU-Frist 30. Juni 2027 bleibt dafür nur noch begrenzt Puffer.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Wann müssen Großunternehmen EUDR-konform sein?
- Großunternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz) müssen ab 30. Dezember 2026 für alle Importe eine konforme EUDR-DDS einreichen.
- Wann müssen KMU EUDR-konform sein?
- KMU haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Diese Frist gilt für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz.
- Warum wurden die ursprünglichen Fristen verschoben?
- Die EU-Kommission hat die Fristen durch Verordnung EU 2025/2650 verschoben, um Unternehmen mehr Zeit für die technische Umsetzung zu geben und das TRACES-NT-System weiterzuentwickeln.
- Gilt der Stichtag 31.12.2020 auch für Produkte die jetzt importiert werden?
- Ja. Das Referenzdatum für Entwaldungsfreiheit ist und bleibt der 31. Dezember 2020 — unabhängig vom Importdatum.
- Gibt es weitere Friständerungen zu erwarten?
- Möglich, aber unwahrscheinlich. Die EU-Kommission hat signalisiert, dass die aktuellen Fristen (2026/2027) final sind.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.