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Verordnung (EU) 2023/1115 · KMU-Frist: 30. Juni 2027
WaldNachweis

Gilt die EUDR für KMU in Deutschland?

Kurz-Antwort

Ja, die EUDR gilt auch für KMU. Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland haben jedoch eine verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 (für Holz aus dem EUTR-Anhang bleibt es beim 30. Dezember 2026). Eine zusätzliche Erleichterung nach Art. 4a EU 2025/2650 gibt es nur für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger in Low-Risk-Ländern, die ihre Rohstoffe selbst erzeugen — nicht für importierende Handels-KMU.

Was genau ist ein KMU nach EU-Definition?

Die EU definiert KMU nach drei Kriterien: Zahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Ein Kleinunternehmen beschäftigt weniger als 50 Mitarbeiter und hat maximal 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Ein mittleres Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.

Kleinstunternehmen sind Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und bis zu 2 Mio. € Umsatz. Eine Erleichterung greift für sie nur, wenn sie zugleich Kleinprimärerzeuger im Sinne von Art. 2 Nr. 15a EUDR sind — also in einem Low-Risk-Land niedergelassen sind und die Rohstoffe selbst erzeugt haben. Dann gilt die vereinfachte Regelung nach Art. 4a EU 2025/2650. Ein Kleinstunternehmen, das aus Drittländern importiert, ist davon nicht erfasst.

Maßgeblich für die Einstufung sind die Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden bei der KMU-Berechnung konsolidiert — ein scheinbar kleines Unternehmen das Teil eines großen Konzerns ist, gilt als Großunternehmen.

Welche KMU-Branchen in DACH sind am stärksten betroffen?

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind vor allem vier KMU-Sektoren direkt betroffen: Kaffeeröster und Spezialitätenkaffeehändler (direkter Rohkaffeeimport aus Brasilien, Äthiopien, Vietnam), Möbelimporteure (Holz aus Asien und Südamerika), Schokoladenhersteller und Kakao-Verarbeiter sowie Biomasse- und Holzpellet-Importeure.

Indirekt betroffen sind Lebensmittelhändler und Einzelhändler die EUDR-relevante Produkte im Sortiment führen — als Händler müssen sie DDS-Referenznummern ihrer Lieferanten dokumentieren.

Besonders häufig unterschätzt wird die EUDR-Pflicht bei Lederimporten (Rinder-Commodity), Papier- und Verpackungsimporten aus Drittländern sowie bei Naturkautschuk-Produkten wie Handschuhen und Dichtungen.

Großunternehmen vs. KMU: Die gestaffelten Fristen

Großunternehmen (über 250 Mitarbeiter oder über 50 Mio. € Jahresumsatz) müssen die EUDR ab 30. Dezember 2026 anwenden. KMU haben bis 30. Juni 2027 — mit einer wichtigen Ausnahme: Für Holz und Holzerzeugnisse, die bereits unter die alte EU-Holzhandelsverordnung (EUTR, VO 995/2010) fielen, gilt der KMU-Aufschub nicht (Art. 38 Abs. 3); hier bleibt es auch für KMU beim 30. Dezember 2026. Die Fristen wurden durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 verschoben; die ursprünglichen Fristen der Erstfassung lagen bei Dezember 2024 beziehungsweise Juni 2025.

Die Verschiebung bedeutet nicht, dass Vorbereitung aufschiebbar ist. Allein die Beschaffung von Geo-Koordinaten von Lieferanten in Brasilien oder Vietnam erfordert erfahrungsgemäß mehrere Monate — besonders wenn Lieferanten diese Daten erstmals erheben müssen.

Ein KMU das erst im Januar 2027 beginnt, Koordinaten anzufragen, riskiert die Frist zu verpassen. Experten empfehlen, spätestens 12 Monate vor der zutreffenden Frist zu starten.

Die vereinfachte Regelung für Kleinprimärerzeuger (Art. 4a EU 2025/2650)

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 wurde Art. 4a EUDR eingeführt: eine vereinfachte Regelung für „Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger". Erfasst sind laut Definition (Art. 2 Nr. 15a) Marktteilnehmer — natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen —, die in einem als Low-Risk eingestuften Land niedergelassen sind und die relevanten Erzeugnisse dort selbst angebaut, geerntet, gewonnen oder aufgezogen haben. Es geht also um Primärerzeuger, nicht um importierende Handels-KMU.

Diese Erzeuger sind von der regulären DDS-Pflicht nach Art. 4 Abs. 2 ausgenommen. Statt einer Sorgfaltserklärung je Sendung geben sie einmalig eine vereinfachte Erklärung über das EU-Informationssystem (Art. 33) ab und erhalten eine Identifikationsnummer (Art. 4a Abs. 2). Die Geolokalisierung kann dabei durch die Postanschrift der Grundstücke oder des Betriebs ersetzt werden (Art. 4a Abs. 5).

Für die typische Zielgruppe von EUDR-Tools — importierende KMU wie Kaffeeröster, Holz- oder Kakaoimporteure — greift diese Erleichterung in der Regel nicht: Wer Rohstoffe aus einem Drittland einführt, ist kein Kleinprimärerzeuger und benötigt eine vollständige DDS mit Koordinaten.

Fünf konkrete Schritte für KMU jetzt

Erstens: Produktportfolio prüfen. Welche Produkte im Sortiment enthalten einen der 7 EUDR-Rohstoffe? Der HS-Code-Abgleich mit Anhang I der Verordnung gibt Gewissheit.

Zweitens: Operator oder Händler? Wer aus einem Nicht-EU-Land importiert, ist Operator. Wer ausschließlich von EU-Importeuren einkauft, ist Händler — mit deutlich geringerem Aufwand.

Drittens: Lieferanten kontaktieren. Operators müssen von ihren Lieferanten Geo-Koordinaten der Anbauflächen erhalten. Eine schriftliche Anfrage mit Erklärung des Zwecks ist der erste Schritt.

Viertens: TRACES NT-Konto anlegen. Die Einreichung erfolgt über das EU-System TRACES NT. Eine frühzeitige Kontoanlage spart Zeit kurz vor der Frist.

Fünftens: EUDR-Tool evaluieren. Für KMU mit weniger als 100 DDS pro Jahr ist ein kostenloser oder kostengünstiger Browser-Check wie WaldNachweis oft ausreichend.

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Häufige Fragen

Welche Frist gilt für KMU bei der EUDR?
KMU — Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und maximal 50 Mio. € Jahresumsatz — müssen die EUDR bis spätestens 30. Juni 2027 umsetzen. Die Frist für Großunternehmen liegt beim 30. Dezember 2026 (EU 2025/2650). Ausnahme für KMU: Für Holz/Holzerzeugnisse aus dem EUTR-Anhang gilt der Aufschub nicht — hier bleibt es auch für KMU beim 30. Dezember 2026 (Art. 38 Abs. 3).
Gibt es eine KMU-Ausnahme in der EUDR?
Eine vollständige Ausnahme gibt es nicht. Art. 4a EU 2025/2650 sieht jedoch eine vereinfachte Regelung für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger vor — Erzeuger in Low-Risk-Ländern, die ihre Rohstoffe selbst anbauen/ernten. Sie geben statt einer DDS eine einmalige vereinfachte Erklärung ab. Für importierende KMU gilt das nicht.
Was muss ein deutsches KMU konkret tun?
Das KMU muss für jede EUDR-relevante Ware eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) mit Geo-Koordinaten des Anbauorts, Risikobewertung und Risikominderungsmaßnahmen erstellen und bei TRACES NT einreichen.
Welche KMU-Branchen sind am stärksten betroffen?
In Deutschland besonders betroffen sind: Kaffeeröster und -händler, Möbel- und Holzimporteure, Schokoladen- und Kakaoverarbeitende Betriebe sowie Soja- und Palmöl-Verarbeiter in der Lebensmittelbranche.
Wie kann ein KMU die EUDR-Compliance umsetzen?
Der effizienteste Weg für KMU ist ein spezialisiertes EUDR-Tool, das Geo-Koordinaten validiert, den Länder-Benchmark auswertet und automatisch eine DDS generiert. Manuelle GIS-Lösungen sind für KMU in der Regel zu aufwendig.

Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses

WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.