Gelten unterschiedliche EUDR-Fristen je nach Unternehmensgröße?
Kurz-Antwort
Ja. Die EUDR sieht gestaffelte Fristen vor: Großunternehmen (über 250 Mitarbeiter oder über 50 Mio. € Umsatz) müssen bis 30. Dezember 2026 compliant sein. KMU (bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz) haben bis 30. Juni 2027 — außer für Holz/Holzerzeugnisse aus dem EUTR-Anhang, die auch für KMU zum 30. Dezember 2026 fällig sind (Art. 38 Abs. 3). Eine zusätzliche Erleichterung (Art. 4a) gilt nur für Kleinst-/Kleinprimärerzeuger in Low-Risk-Ländern, die selbst erzeugen — nicht für importierende KMU.
Die drei Unternehmensklassen der EU und ihre EUDR-Fristen
Die EU unterscheidet drei Größenklassen mit unterschiedlichen EUDR-Fristen. Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, bis 2 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme — können unter die Micro-Operator-Ausnahme fallen (EU 2025/2650). Kleine Unternehmen: 10–50 Mitarbeiter, bis 10 Mio. € — gelten als KMU, Frist 30. Juni 2027. Mittlere Unternehmen: 50–250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme — gelten ebenfalls als KMU, Frist 30. Juni 2027.
Großunternehmen: über 250 Mitarbeiter ODER über 50 Mio. € Jahresumsatz ODER über 43 Mio. € Bilanzsumme. EUDR-Frist: 30. Dezember 2026. Bei der "ODER"-Logik: Es reicht, wenn ein Kriterium die Schwelle übersteigt.
Wichtig: Verbundene Unternehmen werden konsolidiert. Ein Tochterunternehmen mit 30 Mitarbeitern, das zu einem Konzern mit 5.000 Mitarbeitern gehört, gilt als Großunternehmen.
Zeitstrahl: Ursprüngliche und aktuelle Fristen im Überblick
Ursprünglicher Plan (vor EU 2025/2650): Großunternehmen ab 30. Dezember 2024, KMU ab 30. Juni 2025. Diese Fristen wurden nicht gehalten.
Aktuelle Fristen (EU 2025/2650): 30. Dezember 2026 für Großunternehmen, 30. Juni 2027 für KMU und Kleinstunternehmen — Holz/Holzerzeugnisse aus dem EUTR-Anhang ausgenommen, die auch für KMU zum 30. Dezember 2026 fällig sind (Art. 38 Abs. 3). Die Verschiebung betrifft die Anwendungsfristen, nicht den Inhalt der Verordnung.
Was sich durch EU 2025/2650 zusätzlich änderte: Einführung der vereinfachten Regelung nach Art. 4a für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger in Low-Risk-Ländern. Sie ersetzt für diese Erzeuger die DDS durch eine einmalige vereinfachte Erklärung; die Geolokalisierung kann durch die Postanschrift ersetzt werden (Art. 4a Abs. 5).
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Wie werden KMU für die EUDR definiert?
- Nach EU-KMU-Definition: bis 250 Mitarbeiter UND bis 50 Mio. € Jahresumsatz ODER bis 43 Mio. € Bilanzsumme. Kleinstunternehmen: bis 10 Mitarbeiter und bis 2 Mio. € Umsatz.
- Was gilt für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger (Art. 4a)?
- Kleinst- und Kleinprimärerzeuger — natürliche Personen sowie Kleinst-/Kleinunternehmen, die in einem Low-Risk-Land niedergelassen sind und selbst erzeugen — geben nach Art. 4a EU 2025/2650 statt einer DDS eine einmalige vereinfachte Erklärung ab; die Geolokalisierung kann durch die Postanschrift ersetzt werden. Für importierende Unternehmen gilt die reguläre DDS-Pflicht mit Koordinaten.
- Wann genau gelten die Fristen?
- Großunternehmen: 30. Dezember 2026. KMU: 30. Juni 2027 (Holz/Holzerzeugnisse aus dem EUTR-Anhang ausgenommen — dort auch für KMU 30. Dezember 2026, Art. 38 Abs. 3). Beide Fristen wurden durch EU 2025/2650 verschoben (ursprüngliche Erstfassung: Dezember 2024 bzw. Juni 2025).
- Was passiert wenn ein KMU über die Frist hinauswächst?
- Wenn ein Unternehmen die KMU-Schwelle überschreitet, gilt die Großunternehmensfrist. Maßgeblich ist die Unternehmensgröße zum Zeitpunkt der Überprüfung.
- Gilt die Fristverschiebung automatisch?
- Ja. Die Fristverschiebung durch EU 2025/2650 gilt automatisch für alle betroffenen Unternehmen. Es ist keine Antragstellung erforderlich.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.