Gilt die EUDR für Unternehmen in Österreich und der Schweiz?
Kurz-Antwort
Für österreichische Unternehmen gilt die EUDR voll — Österreich ist EU-Mitglied, KMU-Frist 30. Juni 2027. Schweizer Unternehmen unterliegen der EUDR nicht direkt, müssen aber EUDR-Anforderungen erfüllen, wenn sie EUDR-relevante Waren in die EU exportieren. Die Schweiz hat keine eigene EUDR-Gesetzgebung.
Gilt die EUDR in Österreich und der Schweiz?
Österreich ist EU-Mitglied und daher vollständig der EUDR unterworfen. Alle österreichischen Importeure von EUDR-relevanten Waren aus Drittländern sind Operators mit voller DDS-Pflicht. Die Kontrollbehörde in Österreich ist die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) in Koordination mit der Lebensmittelbehörde.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und damit nicht direkt der EUDR unterworfen. Schweizer Unternehmen die Waren in den EU-Markt einführen, unterliegen aber der EUDR: Wer Produkte nach Deutschland, Österreich oder andere EU-Staaten exportiert und dabei erstmals im EU-Markt in Verkehr bringt, muss als Operator eine DDS einreichen.
Für Schweizer Exporteure in die EU bedeutet das: Die EUDR gilt für sie bei jedem grenzüberschreitenden Verkauf in die EU. Schweizer Importeure aus Drittländern, die Waren im Schweizer Markt belassen, müssen keine EUDR-DDS erstellen.
Besonderheiten für DACH-Unternehmen im EU-Binnenmarkt
Für österreichische und deutsche KMU gilt gleichermaßen: Frist 30. Juni 2027, Operator-Pflicht bei Direktimport, Händler-Pflicht beim Kauf von EU-Importeuren. Der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU (z. B. von einem deutschen Importeur zu einem österreichischen Händler) löst keine neue DDS aus.
Schweizer Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaft: Wenn die EU-Tochter den Import abwickelt, ist die Tochtergesellschaft der Operator. Wenn die Schweizer Muttergesellschaft direkt in die EU liefert und erstmals in Verkehr bringt, ist die Schweizer Muttergesellschaft Operator.
IHK-Beratung in Deutschland und Wirtschaftskammer-Beratung in Österreich bieten spezifische EUDR-Informationen. DACH-spezifische Besonderheiten (z. B. alpine Holzwirtschaft, spezialisierte Kaffeemarkt) sind in branchenspezifischen Merkblättern der Kammern dokumentiert.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Gilt die EUDR für österreichische Unternehmen?
- Ja, vollständig. Österreich ist EU-Mitglied. Die EUDR gilt für alle österreichischen Importeure und Inverkehrbringer von EUDR-relevanten Waren mit denselben Fristen wie in Deutschland: KMU bis 30. Juni 2027.
- Welche österreichische Behörde kontrolliert die EUDR?
- In Österreich ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zuständig. Die genauen Kontrollstrukturen werden aktuell aufgebaut.
- Gilt die EUDR für die Schweiz?
- Nein, die Schweiz ist kein EU-Mitglied und nicht direkt EUDR-pflichtig. Schweizer Unternehmen die aber EUDR-relevante Waren in die EU liefern, müssen ihre EU-Kunden mit EUDR-konformen Daten (Koordinaten, Risikobewertung) beliefern.
- Was müssen Schweizer Lieferanten ihrer EU-Kundschaft bereitstellen?
- Schweizer Holz-, Kakao- oder Kaffeehändler die an EU-Importeure liefern, müssen Geo-Koordinaten der Ursprungsflächen sowie Risikobewertungs-Daten bereitstellen.
- Wo kann ich mich als österreichisches KMU informieren?
- Österreichische KMU finden Informationen beim Wirtschaftsministerium und der WKO (Wirtschaftskammer Österreich). WaldNachweis ist ein deutschsprachiges Tool das auch für österreichische Unternehmen nutzbar ist.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.