EUDR High-Risk-Länder: Was Standard-Risk und High-Risk bedeuten
Kurz-Antwort
Die EUDR unterscheidet drei Risikostufen: Low-Risk (vereinfachte Sorgfaltspflicht), Standard-Risk (volle Sorgfaltspflicht) und High-Risk (verschärfte Sorgfaltspflicht). Als High-Risk sind vier Länder eingestuft: Belarus, Nordkorea, Myanmar und die Russische Föderation (Anhang DVO (EU) 2025/1093). Standard-Risk-Länder umfassen viele wichtige Ursprungsländer: Brasilien, Äthiopien, Indonesien, Malaysia, Côte d'Ivoire.
High-Risk-Länder: Was die Einstufung bedeutet
Die EUDR unterscheidet drei Risikokategorien: Low-Risk, Standard-Risk und High-Risk. High-Risk wird für Länder vergeben die erhebliche Entwaldungsrisiken aufweisen: hohe Entwaldungsraten, schwache Forstgesetzgebung oder mangelhafte Durchsetzung.
Für Importe aus High-Risk-Ländern sind besonders intensive Sorgfaltspflichten erforderlich: umfangreiche Risikobewertung, Risikominderungsmaßnahmen, hohe Anforderungen an die Koordinatenverifizierung. Wenn das Restrisiko nicht auf vernachlässigbares Niveau reduziert werden kann, ist der Import nicht EUDR-konform möglich.
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 benennt vier Länder als High-Risk — wörtlich: „High risk countries: Belarus, Democratic People’s Republic of Korea, Myanmar, Russian Federation." Also Belarus, Nordkorea, Myanmar und die Russische Föderation. Diese Liste ist abschließend; sie kann durch spätere Durchführungsverordnungen geändert werden.
Länder mit erhöhtem Entwaldungsrisiko: Was jetzt gilt
Für die vier High-Risk-Länder gilt die verschärfte Sorgfaltspflicht. Praktisch relevant ist das vor allem bei Holz: Myanmar (Teak und andere Tropenhölzer) und die Russische Föderation (Nadelholz, Birkensperrholz) waren traditionell bedeutende Holzlieferanten. Bei Russland und Belarus kommen die geltenden EU-Sanktionen hinzu — Holzimporte sind dort bereits sanktionsrechtlich blockiert, unabhängig von der EUDR.
Daneben gibt es Standard-Risk-Länder mit bekannten Entwaldungsproblemen, die in der Praxis erhöhten Prüfaufwand erfordern: Indonesien (Palmöl, Holz, Kautschuk), Malaysia (Palmöl), Demokratische Republik Kongo (Holz, Kaffee), Kamerun (Kakao, Holz) und Brasilien (Soja, Rindsleder). Sie sind nicht im Anhang gelistet und unterliegen damit der vollen — nicht der verschärften — Sorgfaltspflicht.
Für diese Länder gilt: vollständige Risikobewertung mit Walddaten-Check ist unverzichtbar. Koordinaten müssen besonders sorgfältig geprüft werden. Zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen (Audit, Zertifizierung) erhöhen die Compliance-Sicherheit.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Standard-Risk und High-Risk?
- Standard-Risk: vollständige Sorgfaltspflicht (Koordinaten, Risikobewertung, DDS). High-Risk: verschärfte Sorgfaltspflicht — zusätzliche Maßnahmen und erhöhte Kontrollquoten durch Behörden.
- Welche Länder sind Standard-Risk?
- Standard-Risk ist jedes Land, das nicht im Anhang der DVO (EU) 2025/1093 steht (Art. 1 Satz 2). Wichtig für DE-Importeure: Brasilien (Soja, Rindsleder, Kaffee), Äthiopien und Kolumbien (Kaffee), Côte d'Ivoire und Kamerun (Kakao), Indonesien und Malaysia (Palmöl, Kautschuk), Peru, Ecuador und Guatemala.
- Was bedeutet Standard-Risk konkret für mein Unternehmen?
- Standard-Risk bedeutet: vollständige Koordinaten erforderlich, vollständige Risikobewertung (JRC-Check, Lieferanten-Dokumente), DDS bei TRACES NT. Keine Vereinfachungen wie bei Low-Risk.
- Gibt es aktuell High-Risk-Länder?
- Ja, vier. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 benennt Belarus, Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea), Myanmar und die Russische Föderation als High-Risk. Die Liste ist abschließend und kann durch spätere Durchführungsverordnungen geändert werden.
- Was ändert sich wenn ein Land zu High-Risk wird?
- Bei High-Risk gilt die verschärfte Sorgfaltspflicht: zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen, strengere Anforderungen an die Koordinatenverifizierung und eine höhere behördliche Kontrollquote. Lässt sich das Restrisiko nicht auf ein vernachlässigbares Niveau senken, ist der Import nicht EUDR-konform möglich.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.