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Verordnung (EU) 2023/1115 · KMU-Frist: 30. Juni 2027
WaldNachweis

Gilt die EUDR für Kakao-Importeure und Schokoladenhersteller?

Gilt für: Kaffee & Kakao · KMU-Frist: 30. Juni 2027

Kurz-Antwort

Ja, Kakao ist eine der sieben EUDR-Rohstoffkategorien. Deutschland importiert Kakao hauptsächlich aus Côte d'Ivoire (Standard-Risk), Ghana (Low-Risk laut Anhang DVO 2025/1093) und Ecuador (Standard-Risk). Der Risikostatus unterscheidet sich also je Herkunftsland. Kakao-Importeure müssen für jede Einfuhr Geo-Koordinaten der Kakaofarmen vorweisen und eine DDS bei TRACES NT einreichen. KMU-Frist: 30. Juni 2027.

Welche Kakao-Produkte fallen unter die EUDR?

Kakao ist eine der sieben EUDR-Rohstoffkategorien. Betroffen sind: Rohkakaobohnen (HS 18.01), Kakaoschalen und -abfälle (HS 18.02), Kakaomasse (HS 18.03), Kakaobutter und -fett (HS 18.04), Kakaopulver (HS 18.05), Schokolade und kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (HS 18.06).

Auch Nuss-Nougat-Cremes, Pralinen und schokoladenhaltige Riegel fallen darunter, sofern Kakao ein wesentlicher Bestandteil ist. Kakaobutter-Substitute aus Palmöl oder anderen Fetten fallen unter die jeweiligen Palmöl- oder Soja-Regelungen.

Schokoladenhersteller die Rohkakao direkt importieren, sind Operators. Betriebe die Kuvertüre oder Kakaomasse von einem EU-Importeur beziehen, sind Händler — mit deutlich vereinfachten Pflichten.

Hauptlieferländer Kakao und ihr EUDR-Risikostatus

Côte d'Ivoire: Standard-Risk. Größter Kakaoproduzent weltweit (ca. 45 % der globalen Produktion). Der Risikostatus bedeutet, dass für jede Lieferung eine vollständige Risikobewertung mit Koordinaten durchgeführt werden muss.

Ghana: Low-Risk. Zweitgrößter Produzent (ca. 15 %) — anders als Côte d’Ivoire steht Ghana im Anhang der DVO 2025/1093 und ist damit Low-Risk. Für Importeure bedeutet das die vereinfachte Sorgfaltspflicht nach Art. 13 EUDR; Koordinaten der Kakaofarmen bleiben Pflicht. Die praktische Herausforderung (viele Kleinbauern mit Flächen unter 4 ha, wenig digitale Infrastruktur) bleibt bestehen.

Ecuador: Standard-Risk — nicht im Anhang der DVO 2025/1093 gelistet (Art. 1 Satz 2). Wichtig für Premium-Kakao-Sorten (Nacional, Arriba); es gilt die volle Sorgfaltspflicht mit vollständiger Risikobewertung.

Peru, Indonesien, Kamerun: Standard-Risk. Peru wächst als Fine-Flavor-Kakao-Origin; gut entwickelte Kooperativen-Strukturen erleichtern die Koordinatenbeschaffung.

Koordinaten für Kakaoplantagen: Kooperativen als Schlüssel

Die globale Kakaoversorgung hängt zu über 80 % von Kleinbauern ab, typischerweise mit 1–5 Hektar großen Flächen in Côte d'Ivoire und Ghana. Die direkte Erfassung jedes einzelnen Bauern ist für Importeure nicht realistisch — aber auch nicht notwendig.

Die Lösung: Exporteure und Kooperativen in den Erzeugerländern sind die Koordinatenlieferanten. Größere Kakao-Exporteure (Barry Callebaut, Cargill, Touton) haben bereits begonnen, Koordinaten ihrer Lieferanten-Bauern zu erfassen. Importeure sollten direkt bei ihren Exporteuren anfragen, ob und in welcher Form Koordinatendaten verfügbar sind.

Für Fair-Trade- und Bio-Kakao-Importeure ergibt sich ein Vorteil: Zertifizierungsprogramme von Fairtrade, Rainforest Alliance und UTZ haben die Bauern-Identifikation und zum Teil GPS-Erfassung bereits integriert. Diese Daten können als Grundlage für EUDR-Koordinaten dienen.

Kakao-Operator vs. Händler: Wo liegt die Grenze?

Operator bei Kakao: Importiert Rohkakaobohnen (HS 18.01) oder Kakaomasse (HS 18.03) direkt aus Drittländern wie Côte d'Ivoire oder Ghana. Muss eine vollständige DDS mit Koordinaten der Anbauflächen einreichen.

Händler bei Kakao: Kauft Kuvertüre oder Kakaopulver von einem deutschen oder EU-Importeur, der bereits eine DDS eingereicht hat. Muss die DDS-Referenznummer des Vorlieferanten dokumentieren, aber keine eigene DDS erstellen.

Grenzfall: Wer Kakaobohnen innerhalb der EU kauft, die von einem anderen Operator importiert wurden, aber selbst weiterverarbeitet (röstet, mahlt), muss prüfen, ob dadurch eine neue Operator-Pflicht entsteht. In der Regel gilt: Wer die erste Verarbeitung in der EU vornimmt nachdem ein anderer Operator importiert hat, ist Händler — außer die Verarbeitung erzeugt ein neues Produkt das erstmals in Verkehr gebracht wird.

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Häufige Fragen

Welche Kakao-Produkte fallen unter die EUDR?
Rohe Kakaobohnen, Kakaopulver, Kakaobutter, Kakaomasse und Schokolade fallen unter die EUDR. Auch Milchschokolade ist erfasst, wenn Kakao als wesentlicher Bestandteil enthalten ist.
Côte d'Ivoire und Ghana: Welcher Risikostatus gilt?
Beide Länder sind Standard-Risk in der EU-Länder-Benchmark (EU 2025/1093). Das bedeutet: vollständige Sorgfaltspflicht mit Koordinaten-Prüfung ist erforderlich.
Was müssen kleine Schokoladenhersteller tun?
Wer Rohkakao direkt importiert, ist Operator und muss eine DDS erstellen. Wer Kakao oder Kakaoprodukte innerhalb der EU einkauft, ist Händler — mit vereinfachten Pflichten, sofern der Vorlieferant EUDR-konform ist.
Wie beschaffe ich Koordinaten von Kakao-Kooperativen?
Kakao-Kooperativen in Westafrika arbeiten oft mit GPS-Daten auf Farmebene. Bitten Sie Ihren Exporteur, die GPS-Daten aller beteiligten Farmen bereitzustellen. Zertifizierungsstellen (Rainforest Alliance, Fairtrade) erfassen diese Daten häufig bereits.
Gilt die EUDR auch für Bio-Kakao und Fair-Trade-Kakao?
Ja. EUDR-Pflichten gelten unabhängig von Zertifizierungen. Bio- oder Fair-Trade-Zertifikate ersetzen die EUDR-DDS nicht, können aber als ergänzender Nachweis in der Risikobewertung berücksichtigt werden.

Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses

WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.