Gilt die EUDR für Soja-Importeure?
Kurz-Antwort
Ja, Soja fällt unter die EUDR. Sojabohnen, Sojaöl, Sojaschrot und Tofu gehören zu den erfassten Produkten. Brasilien ist der wichtigste Herkunftsmarkt und ist als Standard-Risk eingestuft (nicht im Anhang der DVO 2025/1093) — es gilt die volle Sorgfaltspflicht. KMU-Frist: 30. Juni 2027.
Welche Soja-Produkte fallen unter die EUDR?
Soja ist eine der sieben EUDR-Rohstoffkategorien. Betroffen sind: Sojabohnen (HS 12.01), Sojaöl (HS 15.07), Sojaschrot und -mehl (HS 23.04), Sojaprotein-Konzentrate und -Isolate (HS 21.06) sowie Soja-Zubereitungen. Soja ist in der EU-Wirtschaft omnipräsent: als Tierfuttermittel, in Lebensmitteln, in Kosmetik und als Industrierohstoff.
Indirekte EUDR-Relevanz besteht bei tierischen Produkten: Hühner, Schweine und Rinder die mit Importierten Sojaprodukten gefüttert werden, erzeugen keine direkte Operator-Pflicht für den Soja-Anteil — aber wer Sojaschrot direkt importiert, ist Operator für diesen Rohstoff.
Besonders häufig übersehen: Sojalecithin (HS 23.23) als Emulgator in Lebensmitteln, Schokolade und Backwaren. Sofern Sojalecithin direkt aus Drittländern bezogen wird, fällt es unter die EUDR-Sorgfaltspflicht.
Hauptlieferländer Soja und EUDR-Risikostatus
Brasilien: Standard-Risk (nicht im Anhang der DVO 2025/1093), größter Soja-Exporteur weltweit. Es gilt die volle Sorgfaltspflicht mit vollständiger Risikobewertung und Koordinaten der Anbauflächen.
Argentinien: Standard-Risk. Zweitgrößter Soja-Exporteur. Für Importe aus Argentinien ist eine vollständige Risikobewertung mit Koordinaten erforderlich.
USA: Low-Risk. Bedeutender Soja-Exporteur in die EU, vor allem Sojaschrot für Tierfutter. Vereinfachte Sorgfaltspflichten möglich.
Paraguay und Bolivien: Standard-Risk. Kleinere, aber wachsende Soja-Produzenten; beide Länder haben historische Entwaldungsprobleme im Zusammenhang mit Sojaanbau.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Welche Soja-Produkte fallen unter die EUDR?
- Sojabohnen, Sojaschrot, Sojaöl, Sojalecithin, Sojamilch und Tofu fallen unter die EUDR. Auch Futtermittel mit Sojaanteil sind betroffen, wenn Soja als wesentliche Zutat eingesetzt wird.
- Ist Brasilien bei Soja Low-Risk?
- Nein — Brasilien ist Standard-Risk (nicht im Anhang der DVO 2025/1093 gelistet). Es gilt die volle Sorgfaltspflicht mit vollständiger Koordinaten- und Risikoprüfung. Die verbreitete Annahme, Brasilien sei Low-Risk, trifft nicht zu.
- Was ist bei Soja aus Argentinien zu beachten?
- Argentinien ist ebenfalls Standard-Risk. Wie bei Brasilien gelten die vollen EUDR-Sorgfaltspflichten mit vollständiger Koordinaten-Prüfung.
- Gilt die EUDR auch für Soja in verarbeiteten Lebensmitteln?
- Ja, wenn Soja als wesentliche Komponente enthalten ist und das Endprodukt unter einen der EUDR-HS-Codes fällt. Dies gilt z. B. für Sojalecithin in Backwaren oder Sojaöl in Margarinen.
- Was muss ich vom Lieferanten anfordern?
- Sie benötigen GPS-Koordinaten der Sojaanbauflächen (Felder, nicht nur den Betrieb), den Risikostatus des Herkunftslandes und eine Bestätigung zur Entwaldungsfreiheit nach dem 31.12.2020.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.