EU-Verordnung 2023/1115: Aufbau und Inhalt erklärt
Kurz-Antwort
Die EU-Verordnung 2023/1115 (EUDR) besteht aus 38 Artikeln und 2 Anhängen. Kern-Artikel: Art. 3 (Verbote), Art. 4 (Sorgfaltspflichten), Art. 10 (Risikobewertung), Art. 13 (Vereinfachte Sorgfaltspflichten für Low-Risk). Anhang I listet alle betroffenen Produkte. Der vollständige Text ist im EU-Amtsblatt L 150/2023 veröffentlicht.
Aufbau der EUDR: 38 Artikel und 2 Anhänge
Die EUDR (Verordnung EU 2023/1115) ist in 38 Artikel gegliedert. Kapitel I (Art. 1–2): Gegenstand und Begriffsbestimmungen. Kapitel II (Art. 3–12): Verbote und Sorgfaltspflichten für Operators und Händler. Kapitel III (Art. 13): Vereinfachte Sorgfaltspflichten für Low-Risk-Länder. Kapitel IV (Art. 14–24): Zuständige Behörden und Kontrollen. Kapitel V (Art. 25–27): Sanktionen und Bußgelder. Kapitel VI (Art. 28–38): Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Anhang I listet alle betroffenen Waren mit HS-Codes (mehrere hundert Einträge, gegliedert nach den 7 Rohstoffkategorien). Anhang II enthält spezifische Kriterien für das Sorgfaltspflicht-System der Operators.
Die wichtigsten Artikel für Compliance-Zwecke: Art. 3 (Verbote), Art. 4 (Sorgfaltspflichten), Art. 10 (Risikobewertung), Art. 13 (Low-Risk-Vereinfachungen). Der vollständige Text ist im EU-Amtsblatt L 150 vom 9. Juni 2023 kostenfrei auf EUR-Lex abrufbar.
Ergänzende EU-Verordnungen: 2025/1093 und 2025/2650
Die Verordnung 2023/1115 (EUDR) ist das Kernregelwerk. Sie wurde ergänzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 (Länder-Benchmark: Low-Risk, Standard-Risk, High-Risk für alle Länder) und die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 (Fristverschiebung + Micro-Operator-Ausnahme).
EU 2025/1093 (Länder-Benchmark) ist die operative Grundlage jeder Risikobewertung. Ohne diesen Benchmark war der EUDR-Prozess technisch nicht durchführbar — das war einer der Gründe für die Fristverschiebung.
EU 2025/2650 hat neben der Fristverschiebung auch inhaltliche Ergänzungen vorgenommen: die Definition der Kleinst-/Kleinprimärerzeuger (Art. 2 Nr. 15a) und die vereinfachte Erklärung nach Art. 4a für diese Erzeuger.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Wie ist die EUDR aufgebaut?
- Die EUDR hat 38 Artikel gegliedert in: Anwendungsbereich (Art. 1–2), Verbote und Pflichten (Art. 3–4), Sorgfaltspflicht-System (Art. 5–12), Vereinfachte Pflichten (Art. 13), Kontrollen (Art. 14–24), Sanktionen (Art. 25) und Schlussbestimmungen.
- Wo finde ich die Produktliste der EUDR?
- Anhang I der EUDR listet alle betroffenen Waren mit HS-Codes. Anhang II enthält Kriterien für das Sorgfaltspflicht-System.
- Was steht in Art. 4 EUDR?
- Art. 4 regelt die Sorgfaltspflichten für Operators: Informationsbeschaffung (Koordinaten, Risikobewertung), Risikominderungsmaßnahmen und die DDS-Einreichung vor dem Inverkehrbringen.
- Was bedeutet Art. 13 (vereinfachte Sorgfaltspflichten)?
- Art. 13 erlaubt für Low-Risk-Länder vereinfachte Sorgfaltspflichten. Koordinaten und DDS bleiben Pflicht, aber die Risikobewertung ist weniger aufwendig.
- Wo kann ich die EUDR offiziell nachlesen?
- Der vollständige Text ist kostenlos verfügbar im EU-Amtsblatt L 150 vom 9. Juni 2023 auf EUR-Lex. Suchbegriff: "2023/1115".
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