Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Kurz-Antwort
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, verpflichtet Unternehmen die bestimmte Waren in die EU einführen oder dort in Verkehr bringen, nachzuweisen dass diese Waren seit dem 31. Dezember 2020 nicht auf abgeholzten Flächen angebaut wurden. KMU-Frist: 30. Juni 2027.
Warum hat die EU die EUDR eingeführt?
Zwischen 1990 und 2020 sind weltweit über 420 Millionen Hektar Wald verloren gegangen — eine Fläche größer als die gesamte Europäische Union. Studien der Europäischen Kommission zeigen, dass der EU-Konsum von Rohstoffen wie Soja, Palmöl, Holz und Kaffee direkt mit rund 10 % der globalen Entwaldung in Verbindung steht.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, setzt an diesem Punkt an: Wer Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder exportiert, muss belegen, dass die darin enthaltenen Rohstoffe nicht auf Flächen angebaut wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder degradiert worden sind.
Das Inkrafttreten am 29. Juni 2023 markiert einen Paradigmenwechsel. Erstmals müssen nicht nur Forstzertifikate vorgelegt werden, sondern GPS-genaue Geo-Koordinaten jeder Anbaufläche — geprüft gegen satellitengestützte Walddaten.
Was genau verbietet Art. 3 EUDR?
Artikel 3 der EUDR verbietet Operators drei Dinge: erstens, relevante Waren und Erzeugnisse ohne gültige Due-Diligence-Erklärung (DDS) in Verkehr zu bringen oder zu exportieren; zweitens, nicht-konforme Waren bereitzustellen; drittens, DDS-Daten zu fälschen.
Für Händler — Unternehmen, die bereits in der EU eingeführte Waren innerhalb des Binnenmarkts weiterverkaufen — gelten vereinfachte Pflichten: Sie müssen die DDS-Referenznummer des vorgelagerten Operators erfassen und aufbewahren, aber keine eigene vollständige DDS erstellen, sofern sie keine relevante Bearbeitung vornehmen.
Die Trennlinie zwischen Operator und Händler ist entscheidend: Wer Waren erstmals aus einem Drittland in die EU einführt oder dort erstmals in Verkehr bringt, ist Operator mit vollständiger DDS-Pflicht. Wer bereits EU-konforme Ware kauft und weiterverkauft, ist Händler mit vereinfachten Pflichten.
Die sieben Rohstoffe und ihre verarbeiteten Produkte
Die EUDR erfasst sieben Primär-Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk. Diese Kategorien sind weit gefasst — jeweils inklusive einer umfangreichen Liste weiterverarbeiteter Produkte in Anhang I der Verordnung.
Holz zum Beispiel umfasst nicht nur Rundholz und Schnittholz, sondern auch Holzplatten, Parkett, Möbel, Holzkohle, Papier, Pappe und Druckerzeugnisse. Kakao umfasst Rohkakao, Kakaobutter, Kakaomasse, Schokolade und Kakao-Zubereitungen. Kautschuk erfasst Naturkautschuk und Reifen, nicht aber synthetischen Kautschuk.
Zur Prüfung, ob ein konkretes Produkt betroffen ist, empfiehlt sich der Abgleich des HS-Codes (Harmonisiertes System) mit Anhang I der Verordnung. Produkte aus 100 % Recyclingmaterial ohne Neuanteil eines EUDR-Rohstoffs sind ausgenommen.
Der Stichtag 31. Dezember 2020: Was er bedeutet
Entwaldungsfreiheit bedeutet laut EUDR, dass auf der Anbaufläche seit dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Dieser Stichtag ist unabhängig vom Erntejahr: Auch eine Kaffeeplantage, die 2024 beerntet wird, muss nachweisen, dass die Fläche bereits vor dem 1. Januar 2021 als Nicht-Wald genutzt wurde.
Überprüft wird dieser Nachweis mithilfe von Satellitenbilddaten, die auf die Koordinaten der Anbaufläche angewendet werden. Die EU-Kommission stellt dafür den EU-Länder-Benchmark (Durchführungsverordnung EU 2025/1093) und JRC-Walddaten zur Verfügung.
Der Benchmark klassifiziert Länder in Low-Risk, Standard-Risk und High-Risk. Bei Low-Risk-Ländern sind vereinfachte Sorgfaltspflichten nach Art. 13 EUDR zulässig — die Koordinatenpflicht bleibt aber auch dort bestehen.
Wer kontrolliert die EUDR in Deutschland?
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde für den Vollzug der EUDR, mit Unterstützung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Bereich Holz. Die Länder sind für betriebliche Kontrollen mitverantwortlich.
Die Mitgliedstaaten sind nach EUDR Art. 14 verpflichtet, jährlich mindestens 3 % der Operators und 3 % der gehandelten Waren zu kontrollieren. Bei High-Risk-Ländern liegt die Mindestkontrollquote höher.
Sanktionen werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Die EUDR schreibt vor, dass bei schweren Verstößen Bußgelder von mindestens 4 % des EU-Jahresumsatzes des Unternehmens möglich sein müssen.
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EUDR-Check starten →Häufige Fragen
- Seit wann gilt die EUDR?
- Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Das Stichtags-Datum für Entwaldungsfreiheit ist der 31. Dezember 2020. KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz haben eine Frist bis 30. Juni 2027.
- Welche Produkte umfasst die EUDR?
- Die EUDR erfasst 7 Rohstoffkategorien: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz sowie Kautschuk — inklusive einer Vielzahl weiterverarbeiteter Produkte gemäß Anhang I der Verordnung.
- Was ist eine Due-Diligence-Erklärung (DDS)?
- Eine DDS (Due-Diligence-Statement) ist die verpflichtende Erklärung, die Operators vor dem Inverkehrbringen oder Export von EUDR-relevanten Waren bei TRACES NT einreichen müssen. Sie belegt die Entwaldungsfreiheit durch Geo-Koordinaten und Risikobewertung.
- Was ist der Unterschied zwischen Operator und Händler?
- Operators bringen Waren erstmals im EU-Binnenmarkt in Verkehr oder exportieren sie. Händler stellen sie im Binnenmarkt bereit ohne sie erstmals einzuführen. Für Händler gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten.
- Gilt die EUDR auch für kleine Unternehmen?
- Ja. Es gibt keine generelle KMU-Ausnahme, aber gestaffelte Fristen: Großunternehmen ab 30. Dezember 2026; KMU bis 30. Juni 2027 (Holz/Holzerzeugnisse aus dem EUTR-Anhang ausgenommen — dort gilt auch für KMU der 30. Dezember 2026, Art. 38 Abs. 3).
- Was passiert bei Verstößen gegen die EUDR?
- Die Mitgliedstaaten legen Sanktionen fest. Laut EUDR müssen diese wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und bei schweren Verstößen einen Mindestsatz von 4 % des EU-Jahresumsatzes erreichen.
Hinweis zur Einordnung dieses Ergebnisses
WaldNachweis berechnet auf Basis Ihrer Angaben gemaess Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR). Das Ergebnis ist eine strukturierte Berechnungsgrundlage - kein Rechtsgutachten, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die finale rechtliche Bewertung obliegt Ihnen und Ihrem Rechtsberater. Der Anbieter uebernimmt keine Haftung fuer Entscheidungen auf Basis dieses Ergebnisses.